Wenn der Abschleppwagen zum Einsatz kommen mus

Stellen Sie sich vor, es ist ein scheinbar ganz gewöhnlicher Tag in München. Nach der Arbeit erledigen Sie noch den einen oder anderen Einkauf, bevor Sie nach Hause fahren wollen. Plötzlich, als Sie im Auto sitzen, merken Sie, dass das Fahrzeug einen Defekt aufweist, in dem es zum Beispiel nicht anspringt. Und auch eine angeforderte Pannenhilfe kann das Problem nicht vor Ort lösen. Die Folge ist, dass das Auto mit einem Abschleppwagen abgeschleppt werden muss. Eine andere Situation ist folgende:

Sie haben einen nur ganz kurzen Weg zu erledigen, finden in München jedoch keinen Parkplatz. Weil Sie es allerdings eilig haben, stellen Sie das Auto einfach kurz einmal im Halteverbot ab. Als Sie wiederkommen, ist es weg. Es wurde abgeschleppt. Auch hier hat diese Aufgabe ein Abschleppwagen übernommen. Nun fragen Sie sich bestimmt, wie es weitergeht und welche Kosten anfallen werden. Bezüglich der Thematik der bevorstehenden Ausgaben soll es sich in diesem Text nun handeln. Jedoch sind die nachfolgenden Abschnitte ebenso dazu da, um über weitere Unklarheiten zum Thema Abschleppen Auskunft zu geben.

 

Abschleppwagen: Was ist das? Welche weiteren Begriffe gibt es noch? 

Ein Abschleppwagen zählt zu den sogenannten Nutzfahrzeugen. Seine Aufgabe besteht darin, Kraftfahrzeuge abzuschleppen, welche falsch geparkt wurden, Defekte aufweisen oder in Unfälle verwickelt sind. Dieses Abschleppen wiederum kann auf die unterschiedlichsten Arten und Weisen erfolgen. So wird etwa eine Seilwinde oder ein Autokran eingesetzt. Das Fahrzeug wird mit einem Kran oder mit einer Hubbrille angehoben. Auch ist es möglich das Auto mit einer Schleppstange an das Abschleppfahrzeug anzuhängen. Des Weiteren werden auch Fahrzeuge, die auf einem Plateau andere Fahrzeuge transportieren können, im allgemeinen Sprachgebrauch als Abschleppwagen bezeichnet. Treffender ist für solche Transportfahrzeuge allerdings die Benennung Bergungsfahrzeug. Auch der Name Tieflader ist nicht falsch. Gleichermaßen ist das Abschleppfahrzeug auch unter den Begriffen „Flat-Bed Towtruck“, „Pick Away“ oder nur als „Pick“ bekannt.

 

Abschleppfahrzeug oder Bergungsfahrzeug- Worin liegt der Unterschied?

Für Laien gibt es zwischen einem Abschleppwagen und einem Bergungsfahrzeug kaum einen Unterschied. Somit werden die beiden Begriffe genau gleich verwendet. Im Fachkreis jedoch ist bekannt, dass ein Abschleppfahrzeug nur für Bergungen eingesetzt wird. Bergungsfahrzeugen hingegen wird der Abtransport überlassen. Diese für Laien sich ähnelnde Tätigkeiten zwischen Abschleppfahrzeug und Bergungsfahrzeug sind höchstwahrscheinlich der Grund für die bekannten Missverständnisse.

 

Wie setzen sich die Kosten zusammen, mit denen nach einem Einsatz gerechnet werden sollte?

Wird ein Abschleppwagen eingesetzt, ist dies immer mit Kosten verbunden. Kommt der Abschlepper, weil Sie im Halteverbot geparkt haben, müssen Sie die Ausgaben selber tragen. Die Höhe dieser Ausgaben ist abhängig von dem Abschleppdienst, der Entfernung und die anschließende Standdauer von dem Fahrzeug auf dem Gelände des Abschleppdienstes. Ebenso können zusätzliche Kosten für Wochenende oder Feiertage hinzukommen. Etwas anders sieht es bei Defekten aus. Kommt ein Abschleppfahrzeug aus solch einem Grund zum Einsatz, sind die Kosten für die Benutzung des Abschleppwagens in der gleichen Höhe. Bei ADAC-Mitgliedern ist es jedoch möglich, dass hier der ADAC sämtliche Kosten übernimmt. Ähnlich ist es bei einem Abschleppen wegen eines fremdverschuldeten Unfalls. In diesem Fall werden in der Regel die Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.