Wer in München seinem alltäglichen Leben nachgeht, wird sich nicht in jeder Situation in Details verlieren. So kann es zum Beispiel leicht geschehen, dass einmal ein neu aufgestelltes Parkverbotsschild übersehen wird. Oder Sie sind sich bewusst, dass Sie in einer bestimmten Zone Ihr Fahrzeug nicht einfach so ohne weiteres abstellen dürfen. Jedoch endete die vorherige Parkplatzsuche vergebens und die Besorgung dauert ja eh nicht länger, als einige Minuten.
In beiden Fällen ist es durchaus möglich, dass Sie eine nicht freudige Überraschung erleben werden, sobald Sie zurückkommen: Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt. Vielleicht ist der Abschleppdienst auch noch vor Ort und ladet gerade Ihr Fahrzeug auf oder ist dabei loszufahren. Auf alle Fälle ist es nun zu spät. Um ein bestimmtes Thema werden Sie jetzt nicht mehr drum herum kommen, selbst wenn Sie durch rechtzeitiges Zurückkehren das Abschleppen noch verhindern können. Die Rede ist von den Abschleppkosten. Um diese Kosten soll es in den folgenden Abschnitten etwas genauer gehen. Es soll erläutert werden, wie sie sich zusammensetzen und was bei einer Leerfahrt passiert. Hinzukommend werden Sie feststellen, wie es mit den Kosten für das Abschleppen aussieht, wenn Sie selber wegen anderen Falschparkern den Abschleppdienst kommen lassen und noch mehr.
Abschleppkosten - Wie sie sich zusammensetzen
Als allererstes ist zu sagen, dass die Ausrückung von einem Abschleppdienst immer mit Kosten verbunden ist - auch wenn Sie noch vor dem Abschleppen dazukommen und der Abschleppwagen leer wieder davon fährt. Die Höhe der Kosten für den Abschleppwagen selbst ist abhängig von verschiedenen Faktoren. So kommt es etwa darauf an, wie weit das abzuschleppende Fahrzeug vom Abschleppdienst entfernt liegt. Ebenso wirkt sich die Standdauer negativ auf die Abschleppkosten aus. Denn je länger diese ist, umso mehr wird für sie berechnet. Des Weiteren kommt es auch auf die jeweilige Abschleppfirma selber an. Schließlich gibt es in München gleich mehrere Anbieter. Bei jedem können die Preise für die einzelnen Schritte jeweils verschieden sein.
Kostenlos ein Fahrzeug abschleppen lassen…
… ist nicht so wirklich möglich. Allerdings gibt es Situationen, in denen Sie nicht für die anfallenden Abschleppkosten einer Abschleppung aufkommen müssen. Dies ist zum Beispiel dann, wenn jemand anderes auf Ihrem Besitz falsch parkt und Sie lediglich den Abschleppdienst anrufen, um das Fahrzeug dort runter zu bekommen. In diesem Fall wird der Falschparker mit den Kosten für den Abschleppwagen konfrontiert.
Wer zahlt bei Abschleppungen wegen Unfällen oder Pannen?
Natürlich spielen Abschleppkosten nicht nur eine Rolle, wenn Ihr Auto wegen Falschparken abgeschleppt wird. Auch bei Pannen oder gar Unfällen sind sie eine wichtige Angelegenheit. Denn wenn Ihr Fahrzeug liegen bleibt und abgeschleppt werden muss, fallen Kosten an, die sich aus denselben Faktoren zusammensetzen, wie beim Falschparken. Allerdings gibt es hier die Möglichkeit für Automobilclubmitglieder, die Kosten komplett oder teilweise erstattet zu bekommen. Für genauere Informationen erkundigen Sie sich am besten gleich bei Ihrem Automobilclub-Service, wie die Richtlinien diesbezüglich lauten. So wissen Sie im Falle eines Falles gleich, was Sie an solchen Kosten erwartet. Bei Unfällen hingegen ist es wieder etwas anders. Sind sie auf Fremdverschuldung zurückzuweisen, bekommen Sie von Seite des Verursachers die Abschleppkosten ebenso erstattet. Eigenverschulden führt jedoch dazu, dass teilkaskoversicherte Unfallverursacher für alle anfallenden Kosten selber aufkommen müssen. Eventuell kann auch noch eine zuvor festgelegte Leistung des Schutzbriefes in Kraft treten und die Abschleppkosten etwas verringern.