Ein Fahrzeug in München abschleppen - So funktioniert's

In einer Großstadt wie München sind tagtäglich eine Menge Fahrzeuge anzutreffen. Einige dienen der privaten Personenbeförderung, andere liefern Waren aus und viele bringen als Dienstwagen die Einwohner oder Touristen der Stadt von A nach B. Bei alldem Verkehrstreiben ist es nicht verwunderlich, wenn es ab und an zu Unfällen kommt oder dass die Fahrzeuge von jetzt auf gleich versagen. Doch ganz egal ob Unfall oder Fahrzeugversagen durch Defekte, mit dem Gefährt kann nun nicht mehr weitergefahren werden.

Um es trotzdem von Ort und Stelle wegbewegen zu können, ist eine Abschleppung erforderlich. Diese Tätigkeit wiederum kann auf alle Fahrzeugbesitzer früher oder später einmal zu kommen. Aus diesem Grund sollte auch jeder von ihnen sich mit dem Thema Abschleppen auseinandersetzen und sich Wissen darüber aneignen.

 

Was ist eine Abschleppung?

Das Abschleppen ist eine kurzweilige Hilfemaßnahme in einer Notsituation. Hierbei wird ein betriebsunfähiges Kraftfahrzeug mit Hilfe eines anderen Kraftfahrzeuges gezogen. Dabei müssen beide Gefährte selbstverständlich miteinander verbunden sein. Dies kann durch ein Abschleppseil, eine Abschleppstange oder eine Abschleppachse vollzogen werden. Des Weiteren existiert sowohl im Straßen- als auch im Eisenbahnverkehr ein Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen. In der Schiff- sowie in der Luftfahrt allerdings gibt es lediglich den Begriff Schlepp. 

 

Schleppen, Abschleppen, Anschleppen- Worin besteht der Unterschied?

Schleppen, Abschleppen und Anschleppen werden von den meisten Laien der gleichen Bedeutung zugeordnet. Derweil gibt es zwischen allen 3 Begriffen einen Unterschied. So trifft Abschleppen einzig und allein auf nicht fahrbare Fahrzeuge in Notsituationen zu. Schleppen dagegen kann bei fahr- als auch nicht fahrbaren KFZ angewandt werden. Bei der Abschleppung wird ein liegengebliebenes Fahrzeug zu einem anderen Ort (z. B. Werkstatt, Autoverwerter o. ä.) gebracht. Hierzu ist eine Ankopplung an ein anderes Fahrzeug erforderlich, welches mittels Abschleppseil, Abschleppstange oder Abschleppachse vorgenommen werden kann. Des Weiteren muss der Lenker des abzuschleppenden Kraftfahrzeuges mindestens 15 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist für ihn nicht notwendig, für den Ziehenden allerdings schon. Anschleppen hingegen ist etwas anderes. Denn dieses ist der Vorgang, bei welchem die Triebkraft des Zieh-Fahrzeuges ausgenutzt wird. Damit soll der Motor anderen Gefährtes zum Anspringen gebracht werden. Und auch Schleppen ist eine Tätigkeit für sich und nicht komplett mit der Abschleppung gleichzusetzen. Hierbei handelt es sich um die Mitführung eines betriebsfähigen oder -unfähigen Kraftfahrzeuges auf seinen eigenen Rädern. Obwohl ein KFZ nicht als Anhänger betrieben werden darf, genehmigt die Verwaltungsbehörde jedoch auch Ausnahmen. Ohne Genehmigung darf allerdings nicht geschleppt werden. Hinzukommend benötigen beide Lenker einen Führerschein, der Ziehende bestimmt mindestens die der Klasse BE.

 

Abschleppkosten bei einem Abschleppdienst

Wird in München zur Abschleppung ein Abschleppdienst angefordert, bringt dies natürlich Kosten mit sich. Diese sind vom Störer zu übernehmen. Der Störer wiederum kann ein Falschparker, ein Unfallverursacher oder der Besitzer eines defekten PKWs sein. Wobei es gerade bei Unfällen vorkommen kann, dass auch die Versicherung die Ausgaben vom Abschleppen mit übernimmt. Und bei Falschparkern ist ein noch rechtzeitiges Erscheinen des Fahrers möglich, welche die Abschleppung verhindert. In diesem Fall muss er dennoch die Kosten für die Leerfahrt bezahlen. Allerdings entfällt in einer solchen Situation die Verwahrungsgebühr.