Das Auto in München abschleppen lassen - Die Kosten

Täglich sind in München eine Menge Fahrzeuge unterwegs. Da ist es nicht wegzudenken, dass sich die Suche nach einem passenden Parkplatz als schwierig gestaltet. Schließlich sind die guten Plätze schnell weg und die weniger gut erreichbaren oder weiter entfernt liegenden werden nur mit geringer Beliebtheit benutzt. Aus diesem Grund neigen viele Autofahrer dazu, ihr Fahrzeug in Bereichen abzustellen, in denen dies eigentlich verboten ist.

So etwas kann jedoch böse Folgen mit sich bringen. Und vielleicht ist es selbst Ihnen schon einmal passiert, dass Sie falsch geparkt haben und darum Ihr Auto abgeschleppt worden ist? Dann wissen Sie ja, wie die danach anstehenden Schritte aussehen und wie hoch die Ausgaben sind. Im anderen Fall jedoch ist Ihnen bestimmt unklar, welche Abschleppen Kosten Sie in so einem Fall einplanen müssen. Mit Hilfe von dem folgenden Text können Sie allerdings Ihr Wissen zum Thema „Abschleppen Kosten“ überprüfen bzw. erweitern. 

 

Auto abschleppen Kosten für Falschparker

Wer im Halteverbot oder unbefugt auf einem privaten Grundstück parkt, darf ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Dabei fallen für dieses Abschleppen Kosten an. Diese für das Falschparker abschleppen in München anfallenden Ausgaben sind von dem Falschparker zu übernehmen. Hierbei werden für das Abschleppen Kosten berechnet: Für die Anfahrt und für die Standdauer auf dem Gelände des Abschleppdienstes. Ebenso fallen Verwahrungsgebühren an. Und auch Bußgelder können auf die Falschparker zukommen. Weil jeder Abschleppdienst in München seine eigenen Preise hat, können für das Abschleppen die Kosten unterschiedlich ausfallen. Gleichermaßen spielt bekanntlich die Standdauer auf dem Gelände eine Rolle, welche genauso unterschiedlich sein kann. Hinzukommend existiert auch noch die Möglichkeit, dass der Fahrzeugführer gerade noch rechtzeitig vor der Abschleppung hinzukommt. Somit verhindert er diese. Dennoch stehen für das geplante Abschleppen Auslagen an, welche der Falschparker zu übernehmen hat. Gemeint sind hiermit die Anfahrtskosten. Die Verwahrungsgebühr und natürlich auch die ansonsten zu zahlenden Standgebühren entfallen ihm in diesem Fall. 

 

Auto bei Abschleppung beschädigt - Wer bezahlt das?

Wenn Sie sich mit dem Thema „Abschleppen Kosten“ befassen, so werden Sie sich bestimmt hauptsächlich den normalen Abschleppkosten widmen. Ein anderer Bereich sind jedoch Beschädigungen, welche der Abschleppdienst am Auto verursacht. Denn auch dies ist beim Abschleppen möglich und die daraus entstehenden Kosten spielen hierbei ebenso eine wichtige Rolle. Jedoch müssen solche Auslagen nicht unbedingt für Sie relevant sein. Schließlich muss das Abschleppunternehmen für Beschädigungen, welche durch den Abschleppprozess am Fahrzeug entstanden sind, komplett aufkommen. Allerdings gilt dies nur für Schäden, welche auf der Verwahrungsstelle erfasst worden sind. Auf später Behauptete trifft es nicht zu.